Bremen
Seit 1. Juli 2026 müssen Personen, die einen Hund halten oder betreuen, ihre Sachkunde grundsätzlich mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen.
20 amtlich gelistete Sachkundeprüfer
Amtliche Liste: Stand 14.07.2026
Rechtslage geprüft am 26. Juli 2026
Deutschland hat keine einheitliche Regel. Nur Bremen und Niedersachsen verlangen den Sachkundenachweis grundsätzlich. In den übrigen Ländern kommt es auf den Hund, ein Erlaubnisverfahren oder eine gewünschte Leinenbefreiung an.
Schnellüberblick
„Hundeführerschein“ ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff. Rechtlich geht es je nach Land um Sachkunde-, Gehorsams-, Verhaltens- oder Wesensprüfungen.
Grundsätzliche Sachkundepflicht
Hier betrifft der gesetzliche Sachkundenachweis grundsätzlich Hundehalter – allerdings mit landesspezifischen Ausnahmen und Übergangsregeln.
Seit 1. Juli 2026 müssen Personen, die einen Hund halten oder betreuen, ihre Sachkunde grundsätzlich mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen.
20 amtlich gelistete Sachkundeprüfer
Amtliche Liste: Stand 14.07.2026
Hundehalter müssen ihre Sachkunde grundsätzlich nachweisen. Die Theorie ist vor Aufnahme der Haltung, die Praxis innerhalb des ersten Haltungsjahres abzulegen; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich.
1.069 amtlich gelistete Sachkundeprüfer
Amtliche Liste: Stand 01.04.2026
Abhängig von Hund oder Verfahren
Eine Sachkundeprüfung kann insbesondere bei gefährlichen oder bestimmten Hunden, großen Hunden oder im Rahmen einer Haltungserlaubnis vorgeschrieben sein.
Keine allgemeine Pflicht. Für Kampfhunde ist eine Haltungserlaubnis nötig; dabei muss die Sachkunde der antragstellenden Person feststehen.
Keine zentrale öffentliche Landesliste
Keine allgemeine Pflicht. Für Kampfhunde gelten Erlaubnisverfahren; bei Hunden der Kategorie 2 kann ein Gutachten für ein Negativzeugnis nötig sein.
Keine zentrale öffentliche Landesliste
Keine allgemeine Pflicht. Wer einen im Einzelfall als gefährlich eingestuften Hund hält, benötigt eine Erlaubnis und den vorgeschriebenen Sachkundenachweis.
Gesetzlich bestimmte Anbietergruppe, keine abschließende Landesliste
Keine allgemeine Pflicht. Für die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes sind Sachkunde und eine positive Wesensprüfung nachzuweisen.
49 amtlich gelistete Sachverständige
Amtliche Liste: Stand 02.07.2026
Keine allgemeine Pflicht und seit 2022 keine Rassevermutung. Für einen im Einzelfall gefährlichen Hund sind Erlaubnis und Sachkunde erforderlich.
Prüfung oder Vermittlung über die zuständige Behörde
Keine Pflicht für jeden Hund. Sachkunde ist unter anderem für große Hunde sowie für Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde vorgeschrieben.
456 amtlich gelistete Sachverständige
Amtliche Liste: Stand 17.07.2026
Keine allgemeine Pflicht. Für die Haltung eines gefährlichen Hundes muss die Sachkunde in einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil nachgewiesen werden.
Prüfung oder Vermittlung über die zuständige Behörde
Keine allgemeine Pflicht. Für gefährliche Hunde verlangt die landesweite Polizeiverordnung eine Erlaubnis und einen anerkannten Sachkundenachweis.
Keine zentrale öffentliche Landesliste
Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, benötigt eine behördliche Erlaubnis und muss theoretische und praktische Sachkunde nachweisen.
Keine passende zentrale Sachkundeprüferliste
Amtliche Liste: Stand 01.06.2026
Keine allgemeine Pflicht. Halter gefährlicher Hunde müssen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen; das Landesverwaltungsamt organisiert das Verfahren.
Prüfung oder Vermittlung über die zuständige Behörde
Keine allgemeine Pflicht. Nach einer Gefährlichkeitseinstufung sind eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nötig; freiwillige Nachweise können kommunale Steuervorteile bringen.
Gesetzlich bestimmte Anbietergruppe, keine abschließende Landesliste
Keine allgemeine Pflicht und keine Rasseliste. Für einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund sind Erlaubnis und Sachkundenachweis erforderlich.
Prüfung oder Vermittlung über die zuständige Behörde
Vor allem für mehr Freilauf
Dort ist die Prüfung nicht allgemein vorgeschrieben. Ein Nachweis beziehungsweise eine Gehorsamsprüfung ist vor allem für die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht relevant.
Keine allgemeine Prüfungspflicht. Ein Sachkundenachweis ist vor allem für die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht und in einzelnen behördlichen Verfahren relevant.
72 amtlich gelistete Sachkundeprüfer
Amtliche Liste: Stand 26.07.2026
Keine allgemeine Sachkundeprüfung. Eine anerkannte Gehorsamsprüfung ermöglicht die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht für die geprüfte Person mit dem geprüften Hund.
82 amtlich gelistete Gehorsamsprüfer
Amtliche Liste: Stand 05.05.2026
Datenbasis
Die Einordnung wurde am 26. Juli 2026 anhand von Landesgesetzen, Behördenportalen und amtlichen Prüferlisten kontrolliert. Prüferzahlen zeigen die Einträge der jeweiligen amtlichen Liste – nicht zwingend die Zahl unterschiedlicher Prüfstellen oder Standorte.