Hundeführerschein in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es keinen allgemeinen Hundeführerschein. Sachkunde ist vor allem im Erlaubnisverfahren für Kampfhunde relevant.
Offizielle Prüferquellen ansehenInhalt
- Brauche ich einen Hundeführerschein in Baden-Württemberg?
- Wann wird ein Nachweis verlangt?
- Zuständigkeit und Quelle
Brauche ich einen Hundeführerschein in Baden-Württemberg?
Für die gewöhnliche private Hundehaltung gibt es keinen allgemeinen Sachkundenachweis. Besondere Vorgaben gelten jedoch für Kampfhunde und sonstige gefährliche Hunde nach der Kampfhundeverordnung.
Wann wird ein Nachweis verlangt?
Wer einen mehr als sechs Monate alten Kampfhund halten will, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Sie setzt unter anderem ein berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung voraus.
Bei bestimmten Rassen kann die gesetzliche Vermutung der Kampfhundeeigenschaft durch eine amtliche Verhaltensprüfung widerlegt werden. Diese Prüfung ist nicht mit einem frei buchbaren allgemeinen Hundeführerschein gleichzusetzen.
Zuständigkeit und Quelle
Die Ortspolizeibehörde entscheidet über Erlaubnis, Prüfung und die im Einzelfall verlangten Nachweise. Eine zentrale öffentliche Liste privater Sachkundeprüfer führt das Land nicht.
Kläre die Anforderungen vor Anschaffung oder Übernahme eines betroffenen Hundes unmittelbar mit deiner Gemeinde.