Hundeführerschein in Brandenburg
Brandenburg verlangt keinen allgemeinen Hundeführerschein. Für einen im Einzelfall gefährlichen Hund sind Haltungserlaubnis und Sachkunde vorgeschrieben.
Offizielle Prüferquellen ansehenInhalt
- Brauche ich einen Hundeführerschein in Brandenburg?
- Sachkunde bei gefährlichen Hunden
- Zuständigkeit und Quelle
Brauche ich einen Hundeführerschein in Brandenburg?
Für die normale Hundehaltung besteht keine allgemeine Sachkundeprüfung. Seit der Hundehalteverordnung vom 24. Juni 2024 arbeitet Brandenburg ohne Rasseliste: Entscheidend ist, ob ein Hund aufgrund seines konkreten Verhaltens als gefährlich gilt.
Sachkunde bei gefährlichen Hunden
Wer einen gefährlichen Hund halten will, benötigt eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Voraussetzungen sind unter anderem Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, ausbruchssichere Haltung und die Sachkunde nach § 7 HundehV.
Die Verordnung bestimmt mehrere Personen- und Berufsgruppen, die Sachkunde bescheinigen dürfen. Deshalb gibt es keine abschließende landesweite Liste einzelner Prüfer.
Zuständigkeit und Quelle
Die örtliche Ordnungsbehörde entscheidet über Gefährlichkeit, Erlaubnis und anerkannte Nachweise.