Hundeführerschein in Nordrhein-Westfalen
Halter großer Hunde sowie Halter bestimmter oder gefährlicher Hunde müssen in Nordrhein-Westfalen je nach Fall ihre Sachkunde nachweisen.
Sachverständige in Nordrhein-Westfalen findenInhalt
Brauche ich einen Hundeführerschein in Nordrhein-Westfalen?
Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet unter anderem zwischen großen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden. Je nach Kategorie muss die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde nachweisen. Als großer Hund gilt ein ausgewachsener Hund ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm Gewicht.
Welche Nachweise in deinem Fall erforderlich sind, klärst du mit dem örtlichen Ordnungsamt.
Prüfungsgebiete der Sachverständigen
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) veröffentlicht die anerkannten Sachverständigen und kennzeichnet für jeden Eintrag getrennt:
- Verhaltensprüfungen,
- Sachkundeprüfungen für große Hunde und
- Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen.
Unser Verzeichnis übernimmt diese Kennzeichnungen. Ein Eintrag in der Liste bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Person alle drei Prüfungsarten anbietet.