Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz verlangt keinen allgemeinen Hundeführerschein. Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist ein hundebezogener Sachkundenachweis erforderlich.

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    Inhalt

    1. Brauche ich einen Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz?
    2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen?
    3. Amtliche Informationen

    Brauche ich einen Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz?

    Für alle anderen Hundehalter gibt es keine allgemeine Prüfungspflicht. Wer einen nach dem Landesgesetz gefährlichen Hund halten will, muss dagegen die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Wie wird die Sachkunde nachgewiesen?

    Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der Nachweis ist nur zusammen mit dem Hund gültig, mit dem die praktische Prüfung abgelegt wurde.

    Für die Sachkundeprüfung ist landesweit die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz zuständig. Die Haltungserlaubnis selbst erteilt die örtliche Behörde.

    Amtliche Informationen

    Kläre vor Anschaffung oder Übernahme eines betroffenen Hundes zunächst die Erlaubnisfähigkeit mit deiner örtlichen Ordnungsbehörde.