Hundeführerschein in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein verlangt Sachkunde nur bei gefährlich eingestuften Hunden. Andere Halter können die Prüfung freiwillig ablegen und eventuell kommunale Steuervorteile erhalten.
Offizielle Prüferquellen ansehenInhalt
- Brauche ich einen Hundeführerschein in Schleswig-Holstein?
- Pflichtprüfung und freiwilliger Nachweis
- Amtliche Informationen
Brauche ich einen Hundeführerschein in Schleswig-Holstein?
Für Hundehalter besteht keine allgemeine Prüfungspflicht. Wird ein Hund nach einem Vorfall von der Gemeinde oder dem Amt als gefährlich eingestuft, ist seine weitere Haltung erlaubnispflichtig.
Pflichtprüfung und freiwilliger Nachweis
Halter gefährlicher Hunde müssen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund ablegen. Für alle anderen ist die Prüfung freiwillig. Gemeinden können in ihren Satzungen eine Hundesteuerermäßigung an einen Sachkundenachweis knüpfen.
Abnehmen dürfen die Prüfung Personen oder Institutionen mit einer Erlaubnis zur gewerblichen Hundeausbildung nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe f TierSchG. Daher gibt es keine abschließende öffentliche Landesliste einzelner Prüfer.