Hundeführerschein in Thüringen
Thüringen verlangt keinen allgemeinen Hundeführerschein und führt keine Rasseliste. Für im Einzelfall gefährliche Hunde sind Erlaubnis und Sachkunde nötig.
Offizielle Prüferquellen ansehenInhalt
- Brauche ich einen Hundeführerschein in Thüringen?
- Wann ist Sachkunde erforderlich?
- Amtliche Informationen
Brauche ich einen Hundeführerschein in Thüringen?
Für die gewöhnliche Hundehaltung besteht keine allgemeine Prüfungspflicht. Thüringen beurteilt die Gefährlichkeit eines Hundes seit 2018 nicht mehr anhand einer Rasseliste, sondern im Einzelfall, insbesondere nach einem Vorfall und Wesenstest.
Wann ist Sachkunde erforderlich?
Für einen als gefährlich festgestellten Hund ist eine Haltungserlaubnis erforderlich. Die Halterperson muss dafür unter anderem Sachkunde, Zuverlässigkeit und ausreichenden Haftpflichtschutz nachweisen.
Der Sachkundenachweis wird durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung erbracht und gilt bei gefährlichen Hunden grundsätzlich für das geprüfte Mensch-Hund-Gespann. Die zuständige Ordnungsbehörde organisiert das Verfahren oder nennt anerkannte Prüfstellen.