Hundeführerschein-Prüfer in Berlin

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Inhalt

  1. Brauche ich einen Hundeführerschein in Berlin?
  2. Weitere Regelungen des Hundegesetzes in Berlin
  3. Wie lege ich den Hundeführerschein in Berlin ab?

Brauche ich einen Hundeführerschein in Berlin?

Optional für alle Hundehalter: Seit 2019 können alle Hundehalter in Berlin, die erstmalig einen Hund anmelden, einen Sachkundenachweis (umgangssprachlich “Hundeführerschein”) erbringen, um von der generellen Anleinpflicht befreit zu werden.

Weitere Regelungen des Hundegesetzes in Berlin

Leinenpflicht: In öffentlichen Anlagen, auf Gehwegen, in Wohngebieten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht eine allgemeine Anleinpflicht.

Maulkorbpflicht: Für bestimmte als “gefährlich” eingestufte Hunderassen besteht eine Maulkorbpflicht.

Hundesteuer: Die Hundesteuer ist in Berlin fällig und variiert je nach Rasse und Anzahl der gehaltenen Hunde.

Wie lege ich den Hundeführerschein in Berlin ab?

Die theoretische Prüfung (auch Sachkundenachweis genannt) fragt in einem Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen das Fachwissen des Hundehalters ab. Die Fragen können sich auf Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung und Gesundheit des Hundes beziehen. Für die Prüfung hat man 60 Minuten Zeit und muss mindestens 80% der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen.

Die praktische Prüfung ist eine Gehorsamkeitsprüfung mit dem eigenen Hund, bei der Alltagssituationen nachgestellt werden. Es wird überprüft, ob sich der Hund in der Öffentlichkeit sicher verhält und keine Gefahr für andere darstellt. Auch das Verhalten des Halters und die Mensch-Hund-Beziehung fließen in die Bewertung ein. Da die Prüfer die Inhalte oft spontan festlegen, lässt sich der Ablauf nicht genau vorhersagen.

Es gibt jedoch einige Grundkommandos, die der Hund beherrschen muss, wie Sitz, Platz, Steh, Rückruf und Bleib. Er sollte an lockerer Leine gehen können und in jeder Situation ruhig bleiben. Zusätzliche spezifische Anforderungen können von der jeweiligen Gemeinde vorgegeben werden.

Die Zulassung zur praktischen Prüfung nach Bestehen der Theorie ist drei Jahre gültig. Insgesamt soll mit den Prüfungen sichergestellt werden, dass Hund und Halter in der Öffentlichkeit verantwortungsvoll handeln und keine Gefahr darstellen.

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