Hundeführerschein-Prüfer in Nordrhein-Westfalen

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Inhalt

  1. Brauche ich einen Hundeführerschein in Nordrhein-Westfalen?
  2. Weitere Regelungen des Hundegesetzes in Nordrhein-Westfalen
  3. Wie lege ich den Hundeführerschein in Nordrhein-Westfalen ab?
  4. Quellen

Brauche ich einen Hundeführerschein in Nordrhein-Westfalen?

Halter von “gefährlichen Hunden”: Bestimmte Rassen werden in NRW als potenziell gefährlich eingestuft. Halter dieser Rassen müssen ihre Sachkunde nachweisen.

Halter von großen Hunden: Wenn dein Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder mehr oder ein Gewicht von 20 kg oder mehr hat, benötigst du ebenfalls einen Sachkundenachweis.

Bei Vorfällen: Sollte dein Hund durch Aggressivität oder andere negative Verhaltensweisen auffällig werden, kann die Gemeinde von dir verlangen, den Hundeführerschein abzulegen.

Weitere Regelungen des Hundegesetzes in Nordrhein-Westfalen

Artgerechte Haltung: Hunde müssen artgerecht gehalten und betreut werden. Sie brauchen ausreichend Auslauf und Sozialkontakte.

Halter haften für ihre Hunde: Hundehalter sind für das Verhalten ihrer Hunde verantwortlich und haften bei Schäden.

Leinenpflicht: In der Öffentlichkeit müssen Hunde an der Leine geführt werden. Ausnahmen gelten für ausgewiesene Hundeauslaufgebiete.

Versicherung: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für Hundehalter in NRW verpflichtend, wenn der Hund als groß oder gefährlich eingestuft wird.

Kennzeichnung: Hunde sollten durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.

Welpenschutz: Es gibt spezielle Regelungen zum Schutz von Welpen, insbesondere in Bezug auf das Mindestalter beim Verkauf.

Wie lege ich den Hundeführerschein in Nordrhein-Westfalen ab?

Die theoretische Prüfung (auch Sachkundenachweis genannt) fragt in einem Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen das Fachwissen des Hundehalters ab. Die Fragen können sich auf Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung und Gesundheit des Hundes beziehen. Für die Prüfung hat man 60 Minuten Zeit und muss mindestens 80% der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen.

Die praktische Prüfung ist eine Gehorsamkeitsprüfung mit dem eigenen Hund, bei der Alltagssituationen nachgestellt werden. Es wird überprüft, ob sich der Hund in der Öffentlichkeit sicher verhält und keine Gefahr für andere darstellt. Auch das Verhalten des Halters und die Mensch-Hund-Beziehung fließen in die Bewertung ein. Da die Prüfer die Inhalte oft spontan festlegen, lässt sich der Ablauf nicht genau vorhersagen.

Es gibt jedoch einige Grundkommandos, die der Hund beherrschen muss, wie Sitz, Platz, Steh, Rückruf und Bleib. Er sollte an lockerer Leine gehen können und in jeder Situation ruhig bleiben. Zusätzliche spezifische Anforderungen können von der jeweiligen Gemeinde vorgegeben werden.

Die Zulassung zur praktischen Prüfung nach Bestehen der Theorie ist drei Jahre gültig. Insgesamt soll mit den Prüfungen sichergestellt werden, dass Hund und Halter in der Öffentlichkeit verantwortungsvoll handeln und keine Gefahr darstellen.

Quellen

recht.nrw.de

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