Hundeführerschein-Prüfer in Sachsen-Anhalt

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Inhalt

  1. Brauche ich einen Hundeführerschein in Sachsen-Anhalt?
  2. Weitere Regelungen des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt
  3. Wie lege ich den Hundeführerschein in Sachsen-Anhalt ab?

Brauche ich einen Hundeführerschein in Sachsen-Anhalt?

Halter von Listenhunden: In Sachsen-Anhalt müssen Halter von als “gefährlich” eingestuften Hunderassen einen Sachkundenachweis erbringen.

Weitere Regelungen des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt

  • Es gibt eine Liste von Hunderassen, die als gefährlich gelten. Für diese Hunde gelten besondere Halterauflagen.
  • Hunde, die als gefährlich gelten, müssen an öffentlichen Orten an der Leine geführt werden und in bestimmten Situationen einen Maulkorb tragen.
  • Hunde müssen mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert werden.
  • In bestimmten öffentlichen Bereichen, wie z.B. Kinderspielplätzen, kann ein generelles Hundeverbot bestehen.

Wie lege ich den Hundeführerschein in Sachsen-Anhalt ab?

Die theoretische Prüfung (auch Sachkundenachweis genannt) fragt in einem Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen das Fachwissen des Hundehalters ab. Die Fragen können sich auf Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung und Gesundheit des Hundes beziehen. Für die Prüfung hat man 60 Minuten Zeit und muss mindestens 80% der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen.

Die praktische Prüfung ist eine Gehorsamkeitsprüfung mit dem eigenen Hund, bei der Alltagssituationen nachgestellt werden. Es wird überprüft, ob sich der Hund in der Öffentlichkeit sicher verhält und keine Gefahr für andere darstellt. Auch das Verhalten des Halters und die Mensch-Hund-Beziehung fließen in die Bewertung ein. Da die Prüfer die Inhalte oft spontan festlegen, lässt sich der Ablauf nicht genau vorhersagen.

Es gibt jedoch einige Grundkommandos, die der Hund beherrschen muss, wie Sitz, Platz, Steh, Rückruf und Bleib. Er sollte an lockerer Leine gehen können und in jeder Situation ruhig bleiben. Zusätzliche spezifische Anforderungen können von der jeweiligen Gemeinde vorgegeben werden.

Die Zulassung zur praktischen Prüfung nach Bestehen der Theorie ist drei Jahre gültig. Insgesamt soll mit den Prüfungen sichergestellt werden, dass Hund und Halter in der Öffentlichkeit verantwortungsvoll handeln und keine Gefahr darstellen.

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