Hundeführerschein-Prüfer in Schleswig-Holstein

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Inhalt

  1. Brauche ich einen Hundeführerschein in Schleswig-Holstein?
  2. Weitere Regelungen des Hundegesetzes in Schleswig-Holstein
  3. Wann gelten Hunde als gefährlich?
  4. Wie lege ich den Hundeführerschein in Schleswig-Holstein ab?

Brauche ich einen Hundeführerschein in Schleswig-Holstein?

Halter von Listenhunden: In Schleswig-Holstein müssen Halter von als “gefährlich” eingestuften Hunden einen Sachkundenachweis erbringen. Keine Rasseliste: Es gibt keine Rasseliste in Schleswig-Holstein. Stattdessen wird ein Hund aufgrund seines Verhaltens als gefährlich eingestuft.

Weitere Regelungen des Hundegesetzes in Schleswig-Holstein

  • Leinenpflichten in bestimmten öffentlichen Bereichen, z.B. Fußgängerzonen, Märkte, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel
  • Mitnahmeverbote in bestimmten Einrichtungen, z.B. Kirchen, Theater, Badeanstalten oder auf Kinderspielplätze
  • Anhand eines Chips, Halsbandes oder ähnlicher Kennzeichnung muss der Hundehalter erkennbar oder ablesbar sein. Eine Handynummer würde als einzige Angabe zum Beispiel nicht ausreichen.
  • Verbot der Ausbildung von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
  • Pflicht, Verunreinigungen durch den Hund unverzüglich zu entsorgen

Wann gelten Hunde als gefährlich?

Wenn Hunde

  1. einen Menschen gebissen haben,
  2. Menschen wiederholt in gefahrdrohender Weise angesprungen oder ein anderes aggressives Verhalten gezeigt haben,
  3. ein anderes Tier (auch einen anderen Hund) gebissen haben oder
  4. unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen hat

prüft die zuständige Gemeinde oder das zuständige Amt, in der die Halterin oder der Halter des Hundes wohnt, ob sich durch den Vorfall der Verdacht bestätigt, dass von dem Hund eine Gefahr für Menschen und Tiere besteht. Bestätigt sich der Verdacht, stuft die Gemeinde oder das Amt den Hund als gefährlich ein. Die Haltung des Hundes ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der Behörde zugelassen.

Wie lege ich den Hundeführerschein in Schleswig-Holstein ab?

Die theoretische Prüfung (auch Sachkundenachweis genannt) fragt in einem Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen das Fachwissen des Hundehalters ab. Die Fragen können sich auf Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung und Gesundheit des Hundes beziehen. Für die Prüfung hat man 60 Minuten Zeit und muss mindestens 80% der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen.

Die praktische Prüfung ist eine Gehorsamkeitsprüfung mit dem eigenen Hund, bei der Alltagssituationen nachgestellt werden. Es wird überprüft, ob sich der Hund in der Öffentlichkeit sicher verhält und keine Gefahr für andere darstellt. Auch das Verhalten des Halters und die Mensch-Hund-Beziehung fließen in die Bewertung ein. Da die Prüfer die Inhalte oft spontan festlegen, lässt sich der Ablauf nicht genau vorhersagen.

Es gibt jedoch einige Grundkommandos, die der Hund beherrschen muss, wie Sitz, Platz, Steh, Rückruf und Bleib. Er sollte an lockerer Leine gehen können und in jeder Situation ruhig bleiben. Zusätzliche spezifische Anforderungen können von der jeweiligen Gemeinde vorgegeben werden.

Die Zulassung zur praktischen Prüfung nach Bestehen der Theorie ist drei Jahre gültig. Insgesamt soll mit den Prüfungen sichergestellt werden, dass Hund und Halter in der Öffentlichkeit verantwortungsvoll handeln und keine Gefahr darstellen.

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